Rechtliches
AGB
Robert Grünberger – GreenGood Productions
Fassung: Juni 2026 · Gültig ab Unterzeichnungsdatum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) zwischen dem/der AuftraggeberIn (im Folgenden „Auftraggeber:in“) und Robert Grünberger – GreenGood Productions, eingetragenes Einzelunternehmen (EPU), Wien (im Folgenden „GreenGood“). Sie gelten nicht für Verbraucher:innen im Sinne des KSchG. Bei Widerspruch zwischen einem Einzelvertrag und diesen AGB geht der Einzelvertrag vor.
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von GreenGood – insbesondere Filmproduktion, Postproduktion, Training sowie die Nutzung der Online-Plattform – sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende, ergänzende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
1.3 AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin erlangen keine Wirksamkeit, selbst wenn GreenGood ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
1.5 GreenGood behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist von mindestens vier Wochen schriftlich zu ändern. Für laufende Aufträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsabschluss und Angebote
2.1 Angebote von GreenGood sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 10 Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald bei GreenGood eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ein vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin unterzeichnetes Angebot einlangt. Vor diesem Zeitpunkt dürfen Vor- und Dreharbeiten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe beginnen.
2.3 Der/die Auftraggeber:in bestätigt mit Vertragsabschluss, über alle erforderlichen Berechtigungen, Urheber-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte für den erteilten Auftrag zu verfügen.
2.4 Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Corporate Presence Programs) gilt der Vertrag ab dem im jeweiligen Produktionsvertrag festgelegten Startdatum, frühestens jedoch ab dem Unterzeichnungsdatum.
§ 3 Leistungen
3.1 Filmproduktion
3.1.1 GreenGood erbringt Leistungen im Bereich Stoffentwicklung, Konzeption, Drehorganisation, Durchführung von Drehtagen sowie Postproduktion (Schnitt, Colorgrading, Tonbearbeitung, Animation, Auslieferung) gemäß dem jeweiligen Produktionsangebot.
3.1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Produktionsangebot. Zusätzliche Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, werden gesondert angeboten und verrechnet.
3.2 Training (Corporate Influencing / Medientraining)
3.2.1 GreenGood bietet Trainings und Workshops zu den Themen Corporate Influencing, Corporate Presence, Corporate Value Representation und Medientraining an – sowohl als Einzelbuchung als auch im Rahmen des Corporate Presence Programs.
3.2.2 Der konkrete Inhalt, Zeitplan und Umfang der Trainingsleistungen werden im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag geregelt.
3.2.3 GreenGood ist berechtigt, für die Durchführung von Trainings und Workshops geeignete Dritte (z.B. externe Trainer:innen) einzusetzen, sofern dies mit den Qualitätsstandards von GreenGood vereinbar ist.
3.3 Online-Plattform und Betreuung
3.3.1 GreenGood stellt im Rahmen von Programmpaketen Zugang zu einer Online-Plattform bereit, die sowohl Projektinhalte (produzierte Videos, Assets) als auch Trainingsinhalte (Lernvideos, Webinare, Workbooks) umfassen kann. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Produktionsvertrag.
3.3.2 Der Zugang zur Online-Plattform gilt ab Unterzeichnungsdatum des Produktionsvertrages und ist an die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden.
3.3.3 GreenGood ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Inhalte zu aktualisieren sowie im Fall höherer Gewalt oder notwendiger Wartungsarbeiten den Zugang vorübergehend zu unterbrechen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. Bei Ausfällen der Online-Plattform von mehr als 72 zusammenhängenden Stunden, die von GreenGood zu vertreten sind, wird die laufende Monatspauschale anteilig gutgeschrieben. Ausfälle von Drittplattformanbietern (z.B. Hosting, Streaming-Dienste), die GreenGood nicht zu vertreten hat, gelten als höhere Gewalt.
3.3.4 Zugangsdaten dürfen ausschließlich von den im Vertrag benannten Teilnehmer:innen genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
3.4 Drittbeauftragung
3.4.1 GreenGood ist berechtigt, zur Auftragserfüllung geeignete Dritte (Subunternehmer:innen, Freelancer:innen) einzusetzen. GreenGood bleibt gegenüber dem/der Auftraggeber:in für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
3.4.2 Entstehen dadurch Mehrkosten, die im Angebot nicht enthalten sind, informiert GreenGood den/die Auftraggeber:in vorab schriftlich.
§ 4 Kosten und Abrechnung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (USt), sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
4.2 Der im Produktionsangebot festgehaltene Preis umfasst, sofern nicht anders vereinbart, sämtliche vereinbarten Herstellungskosten und Rechteübertragungen gemäß § 8.
4.3 Drehtage
4.3.1 Ein Drehtag umfasst standardmäßig 8 Arbeitsstunden (exkl. Fahrt- und Rüstzeiten, sofern nicht gesondert vereinbart).
4.3.2 Ab der 9. Arbeitsstunde eines Drehtages wird ein Überstundenzuschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz verrechnet. Jede angefangene Überstunde wird als vollständige Stunde abgerechnet.
4.3.3 Abweichende Regelungen (z.B. pauschale Vergütung über 8 Stunden hinaus) sind im Produktionsangebot gesondert auszuweisen.
4.4 Schnitttage / Animationstage
4.4.1 Ein Schnitt- oder Animationstag umfasst standardmäßig 8 Arbeitsstunden.
4.4.2 Ab der 9. Arbeitsstunde eines Schnitt- oder Animationstages wird ein Überstundenzuschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz verrechnet. Jede angefangene Überstunde wird als vollständige Stunde abgerechnet.
4.4.3 Abweichende Regelungen sind im Produktionsangebot gesondert auszuweisen.
4.5 Sonstige Kosten
4.5.1 Reisekosten, Fahrtkosten und Spesen für Leistungen außerhalb Wiens werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten. Kilometergeld wird nach dem jeweils geltenden amtlichen Kilometergeld gemäß österreichischen steuerrechtlichen Regelungen abgerechnet.
4.5.2 Außerplanmäßige Auslagen (z.B. Fahrtdienste, kurzfristige Materialbeschaffung) werden zzgl. einer Organisations- und Abwicklungspauschale von 10 % an den/die Auftraggeber:in weiterverrechnet.
4.5.3 GreenGood ist berechtigt, angemessene Abweichungen vom Produktionsangebot zu begründen und in Rechnung zu stellen. Bei Mehrkosten über EUR 500 netto wird GreenGood den/die Auftraggeber:in vorab schriftlich informieren. Kostenmehrungen gelten als genehmigt, sofern der/die Auftraggeber:in nicht binnen 4 Werktagen nach Verständigung schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen benennt.
4.6 Teilzahlungen – Filmproduktion
Als Standardzahlungsplan gilt, sofern nicht anders vereinbart:
- 1/3 der Auftragssumme zeitnah nach Auftragserteilung (Anzahlung)
- 1/3 der Auftragssumme bei Drehbeginn
- 1/3 der Auftragssumme nach Fertigstellung des Projektes
Abweichende Zahlungspläne werden im Produktionsangebot festgehalten.
4.7 Teilzahlungen – Corporate Presence Program
Bei monatlichen Programmpaketen wird die vereinbarte Monatspauschale jeweils im Voraus verrechnet. Bei quartalsweiser Zahlung gilt die gesamte Quartalssumme bei Quartalsbeginn.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung netto, d.h. ohne Abzug, fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist GreenGood berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte p.a.) sowie eine Mahnpauschale von EUR 40 gemäß § 458 UGB zu verrechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.3 GreenGood ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
5.4 Aufrechnungen des/der Auftraggeber:in mit eigenen Forderungen sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder von GreenGood schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
5.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen verbleiben alle produzierten Werke, Rohmaterialien, Schnittdaten und sonstigen Arbeitsergebnisse im Eigentum von GreenGood und werden dem/der Auftraggeber:in nicht ausgehändigt (Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch bei digitaler Übermittlung (z.B. Download-Links, Dateitransfer). Eine Übermittlung zu Prüfzwecken (z.B. Rohschnitt zur Abnahme) gilt nicht als Aushändigung im Sinne dieser Klausel.
§ 6 Stornierungen und Kündigung
6.1 Stornierung – Filmproduktion
Bei Stornierung eines angenommenen Auftrages für Filmproduktionsleistungen gelten folgende gestaffelte Ausfallspauschalen auf die Auftragssumme:
- Bis 15 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn (z.B. Drehtermin): bis zu 50 %
- Bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: bis zu 75 %
- Bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: bis zu 85 %
- Ab 2 Werktage oder kurzfristiger vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: bis zu 100 %
Bereits erbrachte Leistungen (z.B. Konzeption, Planung, Vorarbeiten) werden in jedem Fall abgerechnet. Die Pauschalen stellen Mindestbeträge dar; GreenGood ist berechtigt, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
6.2 Stornierung / Rücktritt – Training, Coaching & Corporate Presence Program
6.2.1 Der/die Auftraggeber:in kann vom Vertrag über Training- und Coaching-Leistungen sowie über das Corporate Presence Program kostenfrei zurücktreten, solange das erste Onboarding-Meeting mit den Teilnehmer:innen noch nicht stattgefunden hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls nach Ablauf von 14 Tagen ab Vertragsbeginn, auch wenn das Onboarding-Meeting bis dahin noch nicht stattgefunden hat.
6.2.2 Nach dem ersten Onboarding-Meeting mit den Teilnehmer:innen ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Bereits angefallene Arbeitszeit für die Vorbereitung von Filmproduktionsleistungen (z.B. Konzeption, Drehplanung) wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
6.2.3 Bei Programmen mit einer Mindestlaufzeit (z.B. 3 Monate) ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Danach ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich möglich.
6.2.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
6.3 Außerordentliche Kündigung durch GreenGood
GreenGood ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder davon zurückzutreten, insbesondere wenn:
- der/die Auftraggeber:in trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist;
- gegen den/die Auftraggeber:in ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- der/die Auftraggeber:in wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt;
- der/die Auftraggeber:in unrichtige oder irreführende Angaben gemacht hat.
Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch GreenGood werden alle bereits erbrachten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
§ 7 Herstellung, Mitwirkungspflichten und Abnahme
7.1 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt GreenGood, soweit im Produktionsangebot keine gegenläufigen Vereinbarungen getroffen wurden.
7.2 Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen vollständig zulasten des/der Auftraggeber:in; vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
7.3 Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart. Ihre Nichteinhaltung entbindet den/die Auftraggeber:in nicht von der Abnahme- und Zahlungspflicht, es sei denn, der Verzug ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GreenGood zurückzuführen.
7.4 GreenGood stellt dem/der Auftraggeber:in das fertige Werk (oder Zwischenstände, z.B. Rohschnitt) zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung. Einwendungen sind binnen 5 Werktagen ab Zustellung schriftlich mitzuteilen. Erfolgen keine fristgerechten Einwendungen, gilt das Werk als abgenommen.
7.5 Änderungswünsche nach einer bereits erteilten Freigabe (Abnahme) gelten als neuer Auftrag und werden gesondert verrechnet.
7.6 GreenGood ist berechtigt, bei höherer Gewalt, Energieausfällen, technischen Störungen, Personalausfall oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von GreenGood eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit in Anspruch zu nehmen oder – bei dauerhafter Unmöglichkeit – vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 GreenGood ist als Urheber bzw. Filmhersteller (§§ 10, 38 UrhG) Inhaber aller zur Vertragserfüllung notwendigen urheberrechtlichen Verwertungsrechte, soweit diese nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen.
8.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt GreenGood dem/der Auftraggeber:in die örtlich uneingeschränkten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte am fertiggestellten Werk für alle vereinbarten Verwertungskanäle für eine Dauer von 2 Jahren ab Fertigstellung ein, sofern im Produktionsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
8.3 Eine Nutzung, die über den vereinbarten Zeitraum, Umfang oder die vereinbarten Kanäle hinausgeht, ist von dem/der Auftraggeber:in unverzüglich schriftlich zu melden. GreenGood ist berechtigt, hiefür ein gesondertes Entgelt zu vereinbaren.
8.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei GreenGood (vgl. § 5.5). Das gesamte Bild- und Tonmaterial, Rohmaterialien sowie etwaige weitere Arbeitsmaterialien verbleiben im Eigentum von GreenGood, sofern im Produktionsvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.5 Für die Bereitstellung von Rohmaterial (Ausgangs- und Restmaterial) kann ein gesondertes Entgelt verrechnet werden. Die Aufbewahrungsfrist für produzierte Materialien beträgt 3 Jahre und wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des/der Auftraggeber:in verlängert.
8.6 Für die rechtliche Unbedenklichkeit des erteilten Auftrages (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Musikrechte, Locations) ist ausschließlich der/die Auftraggeber:in verantwortlich. GreenGood empfiehlt, vor Drehbeginn alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
8.7 Detaillierte Regelungen zu Nutzungsrechten – insbesondere bei Sendungen, internationaler Verwertung, Archivmaterial oder Musik – werden im jeweiligen Produktionsvertrag gesondert geregelt. Im Zweifelsfall haben die Regelungen des Produktionsvertrages Vorrang vor diesen AGB.
§ 9 Portfolio- und Referenzrecht
9.1 GreenGood ist berechtigt, produzierte Werke in eigenem Portfolio, auf der GreenGood-Website, in sozialen Medien sowie in Präsentationen und Marketingmaterialien als Referenz zu verwenden. Dies umfasst Ausschnitte, Still-Frames und Projektbeschreibungen.
Rechtliche Grundlage: Dieses Recht ist branchenüblich und entspricht der gängigen Praxis österreichischer Filmproduktionen und Werbeagenturen (vgl. WKO-Muster-AGB Film & Musikwirtschaft). Es dient dem Nachweis erbrachter Leistungen.
9.2 Der/die Auftraggeber:in kann dem Portfolio- und Referenzrecht aus begründetem Interesse – insbesondere bei vertraulichen oder internen Projekten – schriftlich widersprechen. In diesem Fall verzichtet GreenGood auf die öffentliche Verwendung des konkreten Werkes.
9.3 GreenGood ist in jedem Fall berechtigt, seinen Firmennamen und -logo als Produktionsvermerk am fertiggestellten Werk zu platzieren (z.B. „Produziert von GreenGood Productions“), sofern der/die Auftraggeber:in nicht schriftlich widerspricht.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung voneinander erhalten – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Informationen, Preisgestaltungen, Konzepte und Kundendaten – streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
Rechtliche Grundlage: §§ 26 ff. UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie Bundesgesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, BGBl I Nr. 176/2018, in Kraft seit 9.8.2018, Umsetzung der EU-RL 2016/943).
10.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Produktionspläne und Konzepte, Budgets und Kalkulationen, Kundendaten und Strategien, nicht-öffentliche Projektinhalte, Trainings- und Coaching-Inhalte sowie Teilnehmer-Feedback.
10.3 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden;
- der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren;
- von einer dritten Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten wurden;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich möglich).
10.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung.
10.5 Bei Verletzung der Vertraulichkeitspflicht hat die verletzende Partei der anderen Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Recht auf Unterlassung und einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
11.1 GreenGood verarbeitet personenbezogene Daten des/der Auftraggeber:in sowie der Teilnehmer:innen ausschließlich zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
11.2 Verarbeitungsverantwortlicher ist: Robert Grünberger – GreenGood Productions, Wien. Details zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) sowie zu Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung.
11.3 Im Rahmen der Produktion können Aufnahmen von Personen entstehen. Für die Einholung erforderlicher Einwilligungen der abgebildeten Personen gemäß §§ 77 ff. UrhG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist der/die Auftraggeber:in verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. GreenGood stellt auf Anfrage ein Muster-Release-Formular zur Verfügung.
11.4 Werden im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten des/der Auftraggeber:in durch GreenGood verarbeitet, kann eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV gemäß Art. 28 DSGVO) abgeschlossen werden.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
12.1 GreenGood haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.3 GreenGood haftet nicht für Schäden, die auf unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des/der Auftraggeber:in, auf fehlenden Genehmigungen oder auf verletzten Rechten Dritter beruhen, für die der/die Auftraggeber:in verantwortlich ist.
12.4 Für Leistungen Dritter und Subunternehmer:innen, die auf ausdrücklichen Wunsch des/der Auftraggeber:in eingesetzt werden, übernimmt GreenGood keine Haftung über die eigene Sorgfaltspflicht bei der Auswahl hinaus.
12.5 Ansprüche wegen Mängeln sind binnen 6 Monaten ab Abnahme des Werkes schriftlich geltend zu machen (§ 933 ABGB). GreenGood ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben, bevor weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
12.6 Mit Abnahme des fertiggestellten Werkes geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung von Kopien und Dateien auf den/die Auftraggeber:in über.
§ 13 Sonstiges
13.1 Auf diese AGB und alle darauf basierenden Verträge findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wien, Österreich. GreenGood ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des/der Auftraggeber:in geltend zu machen.
13.3 Diese AGB orientieren sich an den Muster-AGB der WKO für Film- und Musikwirtschaft (Stand 2024) und für Werbeagenturen (Stand 2022) sowie an den Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs.
13.4 Für Fragen, Anregungen oder Beschwerden steht GreenGood unter office@greengood.at zur Verfügung.
Robert Grünberger – GreenGood Productions · www.greengood.at · office@greengood.at · Wien, Österreich
Diese AGB wurden auf Basis der WKO-Muster (Film & Musikwirtschaft / Werbung & Marktkommunikation) und unter Berücksichtigung von ABGB, UGB, UrhG, UWG, GeschGehG und DSGVO formuliert. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine Prüfung durch eine:n österreichischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wird empfohlen.